Kirchgemeindeversammlung Mittwoch, 27. November 2024

Römisch-katholische Kirchgemeinde Wetzikon
(umfassend die politischen Gemeinden Wetzikon, Gossau und Seegräben)

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung

vom Mittwoch, 27. November 2024, 20.00 Uhr
im katholischen Pfarreizentrum Heilig Geist, Langfurrenstrassen 10, 8623 Wetzikon

Es sind die folgenden Traktanden für die Kirchgemeindeversammlung geplant:

  1. Budget 2025
    • Genehmigung des Budgets 2025
    • Genehmigung des Steuerfusses
  2. Beantwortung von allfälligen Anfragen

Im Anschluss an die offiziellen Geschäfte: Mitteilungen aus der Synode.

Die Stimmberechtigten der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Wetzikon sind eingeladen, an dieser ordentlichen Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Stimm- und wahlberechtigt sind die in den Politischen Gemeinden Wetzikon, Gossau und Seegräben wohnhaften Mitglieder der Römisch-katholischen Körperschaft, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind.

Die detaillierten Unterlagen zu den Geschäften können ab Mittwoch, 30. Oktober 2024 bei der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Präsidiales + Entwicklung, sowie bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Gossau und Seegräben eingesehen werden. Zudem sind die Dokumente auf der Homepage unter www.kath-wetzikon.ch und www.kath-gossau-zh.ch aufgeschaltet.

Anfragen von allgemeinem Interesse sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung dem Präsidenten der Katholischen Kirchenpflege Wetzikon, Martin Mohr, Turnhallenstrasse 11, 8620 Wetzikon schriftlich einzureichen.

Wetzikon, 21. Oktober 2024 Röm.-kath. Kirchenpflege Wetzikon

Dokumente