Publiziert von: Frederik Schaller
Bereitgestellt: 07.12.2023
Kirchgemeindeversammlung Mittwoch, 29. November 2023
Römisch-katholische Kirchgemeinde Wetzikon
(umfassend die politischen Gemeinden Wetzikon, Gossau und Seegräben)
(umfassend die politischen Gemeinden Wetzikon, Gossau und Seegräben)
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
vom Mittwoch, 29. November 2023, 20.00 Uhr
im katholischen Pfarreizentrum Heilig Geist, Langfurrenstrassen 10, 8623 Wetzikon
Es sind die folgenden Traktanden für die Kirchgemeindeversammlung geplant:
Im Anschluss an die offiziellen Geschäfte: Mitteilungen aus der Synode.
Die Stimmberechtigten der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Wetzikon sind eingeladen, an dieser ordentlichen Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Stimm- und wahlberechtigt sind die in den Politischen Gemeinden Wetzikon, Gossau und Seegräben wohnhaften Mitglieder der Römisch-katholischen Körperschaft, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind.
Die detaillierten Unterlagen zu den Geschäften können ab Mittwoch, 1. November 2023 bei der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Präsidiales + Entwicklung, sowie bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Gossau und Seegräben eingesehen werden. Zudem sind die Dokumente auf der Homepage unter www.kath-wetzikon.ch und www.kath-gossau-zh.ch aufgeschaltet.
Anfragen von allgemeinem Interesse sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung dem Präsidenten der Katholischen Kirchenpflege Wetzikon, Martin Mohr, Turnhallenstrasse 11, 8620 Wetzikon schriftlich einzureichen.
Wetzikon, 21. September 2023 Röm.-kath. Kirchenpflege Wetzikon
im katholischen Pfarreizentrum Heilig Geist, Langfurrenstrassen 10, 8623 Wetzikon
Es sind die folgenden Traktanden für die Kirchgemeindeversammlung geplant:
- Wahl von Markus Widmer als Pfarreibeauftragter der Pfarrei Maria Krönung, Gossau, für die Amtsdauer von 2024 bis 2030
- Erhöhung der Stellenprozente des Sekretariates der Pfarrei Wetzikon
- Budget 2024
- Genehmigung des Budgets 2024
- Genehmigung des Steuerfusses
- Ersatzwahl der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsdauer 2022 – 2026
- Anpassung des Vertrages zwischen der Katholischen Pfarrkirchenstiftung Wetzikon und der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Wetzikon
- Beantwortung von allfälligen Anfragen
Im Anschluss an die offiziellen Geschäfte: Mitteilungen aus der Synode.
Die Stimmberechtigten der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Wetzikon sind eingeladen, an dieser ordentlichen Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Stimm- und wahlberechtigt sind die in den Politischen Gemeinden Wetzikon, Gossau und Seegräben wohnhaften Mitglieder der Römisch-katholischen Körperschaft, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind.
Die detaillierten Unterlagen zu den Geschäften können ab Mittwoch, 1. November 2023 bei der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Präsidiales + Entwicklung, sowie bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Gossau und Seegräben eingesehen werden. Zudem sind die Dokumente auf der Homepage unter www.kath-wetzikon.ch und www.kath-gossau-zh.ch aufgeschaltet.
Anfragen von allgemeinem Interesse sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung dem Präsidenten der Katholischen Kirchenpflege Wetzikon, Martin Mohr, Turnhallenstrasse 11, 8620 Wetzikon schriftlich einzureichen.
Wetzikon, 21. September 2023 Röm.-kath. Kirchenpflege Wetzikon