Publiziert von: Frederik Schaller
Bereitgestellt: 28.06.2024
Kirchgemeindeversammlung Mittwoch, 19. Juni 2024
Römisch-katholische Kirchgemeinde Wetzikon
(umfassend die politischen Gemeinden Wetzikon, Gossau und Seegräben)
(umfassend die politischen Gemeinden Wetzikon, Gossau und Seegräben)
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
vom Mittwoch, 19. Juni 2024, 20.00 Uhr
im katholischen Pfarreizentrum 8625 Gossau
Traktanden
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
2. Beantwortung von allfälligen Anfragen
Im Anschluss an die offiziellen Geschäfte: Präsentation der Rechnung der Kirchenstiftung Wetzikon und Gossau, sowie Mitteilungen aus der Synode.
im katholischen Pfarreizentrum 8625 Gossau
Traktanden
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
2. Beantwortung von allfälligen Anfragen
Im Anschluss an die offiziellen Geschäfte: Präsentation der Rechnung der Kirchenstiftung Wetzikon und Gossau, sowie Mitteilungen aus der Synode.
Die Stimmberechtigten der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Wetzikon sind eingeladen, an dieser ordentlichen Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Stimm- und wahlberechtigt sind die in den Politischen Gemeinden Wetzikon, Gossau und Seegräben wohnhaften Mitglieder der Römisch-katholischen Körperschaft, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind.
Die detaillierten Unterlagen zu den Geschäften können ab Dienstag, 28. Mai 2024 bei der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Präsidiales + Entwicklung, sowie bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Gossau und Seegräben eingesehen werden. Zudem sind die Dokumente auf der Homepage unter www.kath-wetzikon.ch und www.kath-gossau-zh.ch aufgeschaltet.
Anfragen von allgemeinem Interesse sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung dem Präsidenten der Katholischen Kirchenpflege Wetzikon, Martin Mohr, Turnhallenstrasse 11, 8620 Wetzikon schriftlich einzureichen.
Wetzikon, 14. Mai 2024 Röm.-kath. Kirchenpflege Wetzikon
Die detaillierten Unterlagen zu den Geschäften können ab Dienstag, 28. Mai 2024 bei der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Präsidiales + Entwicklung, sowie bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Gossau und Seegräben eingesehen werden. Zudem sind die Dokumente auf der Homepage unter www.kath-wetzikon.ch und www.kath-gossau-zh.ch aufgeschaltet.
Anfragen von allgemeinem Interesse sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung dem Präsidenten der Katholischen Kirchenpflege Wetzikon, Martin Mohr, Turnhallenstrasse 11, 8620 Wetzikon schriftlich einzureichen.
Wetzikon, 14. Mai 2024 Röm.-kath. Kirchenpflege Wetzikon