Kirchgemeindeversammlung

Stühle im Saal (Foto: Werner Näf)
Traktanden
  1. Wahl von Martin Scheibli als Pfarrer der Pfarrei Wetzikon
  2. Wahl der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsperiode 2026 bis 2030
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
  4. Beantwortung von allfälligen Anfragen

Im Anschluss an die offiziellen Geschäfte:
- Präsentation der Rechnungen der Kirchenstiftungen Wetzikon und Gossau
- weitere Mitteilungen

Die Stimmberechtigten der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Wetzikon sind eingeladen, an dieser ordentlichen Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Stimm- und wahlberechtigt sind die in den Politischen Gemeinden Wetzikon, Gossau und Seegräben wohnhaften Mitglieder der Römisch-katholischen Körperschaft, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind.

Unterlagen
Die detaillierten Unterlagen zu den Geschäften können ab Mittwoch, 3. Juni 2026 bei der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Präsidiales + Entwicklung, sowie bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Gossau und Seegräben eingesehen werden. Zudem sind die Dokumente auf der Homepage unter www.kath-wetzikon.ch und www.kath-gossau-zh.ch aufgeschaltet.

Anfragen
Anfragen von allgemeinem Interesse sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung dem Präsidenten der Katholischen Kirchenpflege Wetzikon, Martin Mohr, Langfurrenstrasse 10, 8623 Wetzikon schriftlich einzureichen.