Publiziert von: Frederik Schaller
Bereitgestellt: 25.08.2024
Markus Stagnoli, Ersatzwahl der Kirchenpflege, Amtsperiode 2022 - 2026
Die Kirchenpflege sucht für das Ressort Jugend und Katechese eine neues Mitglied für die Amtsperiode 2022 - 2026. Markus Stagnoli wurde in stiller Wahl gewählt.
- Als Mitglied der römisch-katholischen Kirchenpflege wird für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 als gewählt erklärt: Stagnoli Markus, 1961, Landmaschinenmechaniker, Florastrasse 23, 8620 Wetzikon
- Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung (Publikation im amtlichen Publikationsorgan) an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
- Öffentlichkeit des Beschlusses: Der Beschluss ist per sofort öffentlich.
- Mitteilung durch Sekretariat an:
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- Aufsichtskommission der Katholischen Kirche Zürich (aufsichtskommission@zhkath.ch)
- Präsident römisch-katholische Kirchenpflege Herr Mohr (mamohr@ethz.ch)
- Gemeindeschreiber Seegräben (gemeinderatskanzlei@seegraeben.ch)
- Gemeindeschreiber Gossau ZH (info@gossau-zh.ch)
- Parlamentsdienste (zuhanden Parlament)
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Ausgangslage
Mit Beschluss 2024/141 vom 12. Juni 2024 hat der Stadtrat die Ersatzwahl für ein Mitglied der Römisch-katholischen Kirchenpflege angeordnet. Die Wahlanordnung wurde am 21. Juni 2024 online publiziert. Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind.
Publikation und Stille Wahl
Auf die Wahlanordnung vom 21. Juni 2024 ist der Wahlvorsteherschaft Markus Stagnoli als gültiger Kandidat vorgeschlagen worden. Der eingegangene Wahlvorschlag wurde am 9. August 2024 online publiziert und eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft eingereicht werden können.
Nach Ablauf der Nachfrist von 7 Tagen ist nur diese Person definitiv zur Wahl vorgeschlagen. In Anwendung der Vorschriften der Kirchgemeindeordnung der katholischen Kirchgemeinde Wetzikon, Gossau, Seegräben sowie dem Gesetz über die Politischen Rechte ist damit die Voraussetzung für eine stille Wahl erfüllt.