Kirchgemeindeversammlung Mittwoch, 1. Dezember 2021

Römisch-katholische Kirchgemeinde Wetzikon
(umfassend die politischen Gemeinden Wetzikon, Gossau und Seegräben)
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
vom Mittwoch, 1. Dezember 2021, 20.00 Uhr
im katholischen Pfarreizentrum Heilig Geist, 8623 Wetzikon

Traktanden

1. Budget 2022
- Genehmigung des Budgets 2022
- Genehmigung des Steuerfusses von 14% (wie bisher)
2. Beantwortung von allfälligen Anfragen

Im Anschluss an das offizielle Geschäft:
  • Information über den Ablauf des Wahlverfahrens der Erneuerungswahlen der Kirchenpflege für die Amtsperiode 2022 - 2026


Die Covid-Massnahmen (Maskenpflicht, Abstand, Teilnehmerliste) müssen eingehalten werden. Hingegen besteht keine Zertifikatspflicht.

Stimmberechtigung

Die Stimmberechtigten der römisch-katholischen Kirchgemeinde Wetzikon sind eingeladen, an dieser ordentlichen Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Stimm- und wahlberechtigt sind die in den politischen Gemeinden Wetzikon, Gossau und Seegräben wohnhaften Mitglieder der römisch-katholischen Körperschaft, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind.

Anfragen

Anfragen von allgemeinem Interesse sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung dem Präsidenten der kath. Kirchenpflege Wetzikon,
Herr Guido Gmür, Robänkli 6, 8607 Aathal-Seegräben schriftlich einzureichen.


Wetzikon, 27.Oktober 2021 Röm.-kath. Kirchenpflege Wetzikon


Nächste Kirchgemeindeversammlungen:

Mittwoch, 22. Juni 2022 im Pfarreizentrum Gossau
Mittwoch, 30. November 2022 im Pfarreizentrum Heilig Geist Wetzikon

Beschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2021

Das Budget 2022 und der Steuerfuss von 14% wurden genehmigt.


Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll und das genehmigte Budget 2022 sind ab 10. Dezember 2021 zusätzlich bei den kath. Pfarreisekretariaten Wetzikon und Gossau einzusehen.



Wetzikon, 2. Dezember 2021 Röm.-kath. Kirchenpflege Wetzikon