Publiziert von: Frederik Schaller
Bereitgestellt: 01.06.2024
Astrid Mattle, Ersatzwahl der Kirchenpflege, Amtsperiode 2022 - 2026
Aufgrund des Rücktritts von Stéphanie Bürki aus der Kirchenpflege ist das Ressort Katechese und Jugend neu zu besetzen.
Der Beschluss des Stadtrates von Wetzikon ist wie folgt:
- Als Mitglied der römisch-katholischen Kirchenpflege wird für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 als gewählt erklärt: Mattle Gautschi Astrid, 1969, Betriebsökonomin, dipl. Wirtschaftsprüferin, Hausfrau, Rebrainstrasse 49, 8624 Grüt
- Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung (Publikation im amtlichen Publikationsorgan) an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
- Öffentlichkeit des Beschlusses: Der Beschluss ist per sofort öffentlich.
- Mitteilung durch Sekretariat an:
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- Aufsichtskommission der Katholischen Kirche Zürich (aufsichtskommission@zhkath.ch)
- Präsident römisch-katholische Kirchenpflege Herr Mohr (mamohr@ethz.ch)
- Gemeindeschreiber Seegräben (gemeinderatskanzlei@seegraeben.ch)
- Gemeindeschreiber Gossau ZH (info@gossau-zh.ch)
- Parlamentsdienste (zuhanden Parlament)
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Ausgangslage
Mit Beschluss vom 29. Januar 2024 hat der Stadtrat die Ersatzwahl für ein Mitglied der Römisch-katholischen Kirchenpflege angeordnet. Die Wahlanordnung wurde am 12. März 2024 online publiziert. Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind.
Publikation und Stille Wahl
Auf die Wahlanordnung vom 12. März 2024 ist der Wahlvorsteherschaft Astrid Mattle Gautschi als gültige Kandidatin vorgeschlagen worden. Der eingegangene Wahlvorschlag wurde am 3. Mai 2024 online publiziert und eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft eingereicht werden können.
Nach Ablauf der Nachfrist von 7 Tagen, ist nur diese Person definitiv zur Wahl vorgeschlagen. In Anwendung der Vorschriften der Kirchgemeindeordnung der katholischen Kirchgemeinde Wetzikon, Gossau, Seegräben, sowie dem Gesetz über die Politischen Rechte, ist damit die Voraussetzung für eine stille Wahl erfüllt.