Publiziert von: Frederik Schaller
Bereitgestellt: 05.12.2022

Amtliche Publikationen

Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 18. Oktober 2022 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Synode innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

  • Frommenwiler Marie-Thérèse, 1958, Kauffrau, Im Haufland 4, 8624 Grüt, (bisher)
  • Geisser Simon, 1992, Gymnasiallehrer, Weststrasse 48, 8620 Wetzikon (neu)

Es wird eine Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 9. Dezember 2022 angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Präsidiales + Entwicklung, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon eingereicht werden können. Neue Wahlvorschläge müssen von mindesten 15 Stimmberechtigten unterzeichnet werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben gemäss der Ausschreibung vom 18. Oktober 2022 einzuhalten sind. Nach Ablauf der genannten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Der Stadtrat Wetzikon erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 f. GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit amtlichen Wahlzetteln durchgeführt.

Die Kandidierenden stellen sich mittels den untenstehenden Steckbriefen kurz vor.

Dieser Text kann mit dem unterstehenden Link "Provisorische Wahlvorschläge Synode 2023 - 2027" heruntergeladen werden.

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